AGB
1. Präambel
1.1. Die HeartBrain e.K. by Katharina Lages-Willner, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 35054, mit Sitz in der Hauptstraße 12a, 51491 Overath, (nachfolgend „HB“ genannt) bietet ihren Kunden die Teilnahme an Yogakursen und die Teilnahme an Coaching und Trainingsoptionen, in angemieteten Räumlichkeiten sowie im Rahmen einer Online-Plattform und Räumen der Klienten.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen der HeartBrain e.K. und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Klient“ genannt). Abweichende AGB des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn HB ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
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2. Vertragsschluss und Vertragsverhältnisse; Registrierungsvoraussetzungen
2.1. Voraussetzung für die Nutzung des Angebots von HB (kostenpflichtige Nutzungspakte und/oder kostenlose Testangebote bzw. sonstige Leistungen) ist die Anfrage bzw. Buchung durch den Klienten über die angegebenen Kontaktoptionen (Mail, Kontakt). . Es besteht weder ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Vertrages, noch an der Teilnahme kostenloser Angebote von HeartBrain e.K.
2.2. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Anmeldung des Klienten durch HB bzw. Annahme der Anfrage durch HB zustande.
2.3. Der Klient bestätigt mit seiner Anmeldung, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein oder mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters handeln. In jedem Fall muss er mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.
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3. Teilnahme an Gruppenkursen in den von HeartBrain genutzten Räumen
3.1. Soweit ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Nutzungspaket über die Teilnahme an Coaching und Yogakursen in den abgeschlossen wurde, erbringt HB die vereinbarten Leistungen in den angemieteten Räumen entsprechend den von HB erstellten Kursplänen. HB ist berechtigt, diese Kurspläne jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern, solange gewährleistet ist, dass die von HB geschuldeten Kurse und Abonnements in ausreichender Häufigkeit stattfinden.
3.2. Soweit HB darüber hinaus freiwillig und kostenlos Inhalte und/oder Dienstleistungen bereitstellt, erfolgt dies ohne Übernahme einer Rechtspflicht hierzu und HB ist jederzeit berechtigt diese Leistungen zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken.
3.3. Der Klient ist verpflichtet, eine etwaig in den durch HB angemieteten Räumlichkeiten geltende Haus- und Nutzungsordnung zu beachten.
3.4. HB ist berechtigt, die Teilnehmerzahl einzelner Gruppenkurse entsprechend der Kapazität der Räume entsprechend des Infektionsschutzgesetzes zu begrenzen. Ein Anspruch des Klienten auf Teilnahme an einem Gruppenkurs besteht nicht, wenn die Teilnehmerzahl gemäß der Kapazitätsgrenze erreicht ist.
3.5. Der Klient verpflichtet sich, den Anweisungen der Kursleiter Folge zu leisten.
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4. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
4.1. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. HeartBrain ist zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen berechtigt.
4.2. Sofern eine Gesamtzahlung für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, ist der Gesamtbetrag mit Beginn des Zeitraums fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Vereinbarte Entgelte sind sofort fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
4.3. Zur Bezahlung ist ausschließlich durch das vereinbarte Zahlungsmittel zulässig.
4.4. Der Klient ist zur Erklärung einer Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung gegenüber HB rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Klient nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.5. Erfüllt der Klient eine fällige Zahlungsverpflichtung gegenüber HB unberechtigt nicht, so ist HB nach vorheriger Abmahnung und unbeschadet weiterer gesetzlicher und vertraglicher Rechte berechtigt, von dem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bis die geschuldete Zahlung eingegangen ist. Die Vertragslaufzeit bleibt in diesem Fall unberührt.
4.6. Der Klient hat nach den gesetzlichen Bestimmungen die Schäden und erforderlichen Aufwendungen (z.B. Miete, Anfahrtskosten) zu ersetzen, die HB durch die Nicht- oder verspätete Zahlung des Kunden oder sonstige Störungen der Bezahlung durch den Kunden (z.B. pflichtwidrig fehlende Kontodeckung bei Lastschriftmandat) entstehen, es sei denn der Klient hat diese nicht zu vertreten.
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5. Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung, Pausieren, Kündigung
5.1. Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Nutzungspaket läuft für die jeweils vereinbarte Laufzeit.
5.2. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Klient ist berechtigt, diese in elektronischer Form zu übermitteln.
5.3. Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für HB liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund insbesondere auch vor, wenn der Klient bei der Anmeldung bzw. Bestellung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen hat, sofern HB vor außerordentlicher Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Klienten angemahnt hat.
5.4. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Handlungen der Deutschen Telekom und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Streiks, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen Anlagen und diesen AGB befreit.
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6. Gewährleistung, Haftung
6.1. HB ist nicht verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen des Klienten für die Teilnahme zu prüfen. Der Klient verpflichtet sich, das Angebot von HB nur in Anspruch zu nehmen, wenn er sicherstellen kann, dass die medizinische Unbedenklichkeit gegeben ist. Er verpflichtet sich, diese Unbedenklichkeit in Zweifelsfällen durch die ihn behandelnden Ärzten feststellen zu lassen.
6.2. Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie von HB ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden. HB leistet keine Gewähr dafür, dass die vom Klienten mit der Teilnahme an Coaching Elementen und Yoga Einheiten gewünschten Ziele erreicht werden.
6.3. HB haftet für vertragliche und sonstige Ansprüche des Klienten dem Grunde nach nur für Schäden des Klienten,
a) die grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
b) die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klienten regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
6.4. In anderen als in den oben genannten Fällen ist die Haftung von HB unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
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7. Höhere Gewalt
7.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.
7.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
7.3. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Vertragspartei wegen höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen.
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8. Schlussbestimmungen, Sonstiges
8.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
8.3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Deutschen Internationalen Privatrechts (Art. 3 bis 54 EGBGB einschließlich) und des UN-Kaufrechts.
8.4. Vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Klienten und HB ist – sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt – Köln. HB ist berechtigt, den Klienten auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
8.5. HB ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.